* = DSGVO = Datenschutzgrundverordnung, BDSG = Bundes-Datenschutzgesetz (neue Fassung)
Beratung rund um Datenschutz: Informationsquellen und -aufbereitung, Vor-Ort-Erhebung von Handlungsbedarfen, Umgang mit Auskunftsersuchen – lassen Sie sich unterstützen.
Falls Sie verpflichtet und/oder motiviert sind, einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen, sprechen Sie mich gern an.
Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben in Ihrem Unternehmen zu überwachen ist nicht nur eine Pflicht: Sie sind bei Audits gut vorbereitet und können auf Nachfragen kompetent reagieren.
Datenschutzschulungen helfen Ihrem Personal, wichtige Datenschutzvorgaben zu verstehen und im Tagesgeschäft korrekt anzuwenden. Zudem erfüllt dies Ihre Aufklärungspflicht als Arbeitgeber nach der EU-DSGVO.
Im allgemeinen Bereich und spezifisch für Arztpraxen erhalten Sie ein individuelles Paket aus Basisschulung und Auffrischungsbelehrungen. Für bestimmte fachspezifische Schulungen finde und empfehle ich einen entsprechenden Anbieter.
Vorsorglich sei gesagt, dass ein Datenschutzberater keine Rechtsberatung leisten kann und darf, die über die konkreten Vorgaben und Aufgaben aus den DSGVO und BDSG-neu hinaus geht.
Im Zweifel und bei bei Einzelfallprüfungen und komplexen Rechtsfragen ist stets eine geeignete und zugelassene Stelle (z.B. Fachanwaltschaft) hinzuzuziehen. Ich arbeite mit einer spezialisierten Kanzlei (nicht-exklusiv) zusammen, schränke Ihre Anwaltswahl aber nicht ein.
Datenschutz ist ein wichtiges Gut. Der Siegeszug der Vernetzung von globalen Anbietern bis ins heimische Schlafzimmer bedarf eines besonders umsichtigen Umgangs mit persönlichen Daten.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass geschäftliche Interessen und Unachtsamkeit zu unfreiwilligen Verwendungen und Offenbarungen führen. Eine Stärkung der Rechte des einzelnen Menschen und die Durchsetzung derselben sind erforderlich.
Mission: Zeitlich und wirtschaftlich muss der Datenschutz mit Ihnen als Unternehmen und Ihrem Personal, vereinbar sein. Mit Augenmaß sind Ihre Interessen gegenüber Aufsichtsbehörden, Wettbewerb, Personal Kundinnen und Kunden zu vertreten.
Das beinhaltet kooperatives Handeln, Bewertung von Verhältnismäßigkeiten und einen professionellen Umgang mit jedem (Vor-)Fall. Hierzu gehört zu erkennen, wann eine anwaltliche Beratung sinnvoll oder gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz RDG).
Für Unternehmen und Arztpraxen: Als Datenschutzberater unterstütze ich Sie bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß EU-DSGVO. Bei Fragen, die über die vorgesehene Beratung hinaus gehen, verweise ich stets auf eine fachanwaltliche Stelle.
Für Betroffene: Für Sie bin ich Ansprechpartner und werde Ihr Anliegen mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt und Diskretion bearbeiten.
Hintergrund: Erfahrung aus über 20 Jahren EDV- und Netzwerkconsulting speziell im Bereich Arztpraxen, Internetdienstleistungen seit 2004, VoIP-Telefonanlagen seit 2009 und Spezialisierung auf IT-Sicherheit seit 2010.
Aufbau der Beratung in Datenschutzangelegenheiten seit 2017.
Mai 2018